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AGB

     AGB zum Gastaufnahme-Vertrag
 
     
  1. Der Gastaufnahme-Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung schriftlich zugesagt ist.
  2.  
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  4.  
  5. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  6.  
  7. Treten Sie als Gast – aus welchen Gründen auch immer – Ihren gebuchten Aufenthalt nicht  an oder beenden diesen vorzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises, ggf. abzgl. der ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen (Ferienwohnungen) 10 %.
  8.  
  9. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  10.  
  11. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Ihn, seine Angehörigen und Begleitpersonen verursacht werden. Entstandener Schaden muss bei Abreise beglichen werden.
  12.  
  13. Die Wohnungen sind bei Abreise in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Endreinigung ist im Preis enthalten.
  14.  
  15. Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung, behalten wir uns vor, einen Betrag in Höhe von 50,00 € in Rechnung zu stellen.
  16.  
  17. Gerichtsstand ist ausschließlicher der Betriebsort.
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